Unterhaltsberechnung - online

 

Was ist Unterhaltsberechnung online ?

Anhand Ihrer Angaben ermitteln wir das unterhaltsrelevante Einkommen und erstellen eine Unterhaltsberechnung. Sie erhalten eine tabellarische Unterhaltsberechnung und ein persönliches Anschreiben mit Erläuterungen. Das eröffnet Ihnen die Möglichkeit sich, diskret und schnell über die Höhe von Unterhaltsansprüchen, zu informieren

Wie funktioniert Unterhaltsberechnung online ?

Sie füllen am Computer einen von uns entwickelten Fragebogen aus und übermitteln uns die Daten. Wir überprüfen nach Eingang des Fragebogens, ob sich Ihr Fall für eine online-Unterhaltsberechnung eignet. In diesem Fall bieten wir Ihnen eine tabellarische Unterhaltsberechnung und mit ergänzenden Erläuterungen zu einer fest vereinbarten Vergütung an.

Der Beratungsvertrag kommt zustande, wenn Sie unser Angebot annehmen und die vereinbarte Vergütung bei uns eingeht. Wir sind darauf eingerichtet Ihre Anfrage und Aufträge innerhalb von 3 Werktagen zu bearbeiten.

Welche Daten sind erforderlich ?

  • Namen und Wohnort aller Unterhaltsberechtigten
  • bei Kindern auch das Geburtsdatum
  • Angaben zum Einkommen
  • Angaben zu den Kosten
  • gegebenenfalls die monatlichen Fixkosten eines selbst genutzten Familieneigenheims oder einer Eigentumswohnung

Für wen eignet sich Unterhaltsberechnung online ?

Die Unterhaltsberechnung online eignet sich generell für alle Familien, deren Verdiener ihr Einkommen als Angestellte, Beamte oder Rentner erzielen. Wir können auch das zukünftige Einkommen nach Steuerklassenwechsel, ggf unter Berücksichtigung des steuerlichen Realsplittings (=Steuervorteile aus Unterhaltszahlung) ermitteln. Voraussetzung ist aber, dass keine nennenswerten steuerbegünstigten Zulagen erzielt werden; hier ist eine Berechnung der zukünftigen Steuerbelastung nur in Kenntnis aller Gehaltsabrechungen möglich.

Sofern Einkommen aus selbständiger Tätigkeit bezogen wird, ist eine online-Unterhaltsberechnung nur eingeschränkt möglich. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir einen für Ihren Fall passenden Fragebogen für Sie zusammenstellen können.

Wenn Sie sich zu einem Pauschalpreis, schnell und diskret Klarheit über die familiäre Unterhaltssituation verschaffen wollen und die die finanziellen Verhältnisse kennen ist Unterhaltsberechnung-online eine gute Wahl. Sie können uns sowohl als Unterhaltspflichtiger als auch als Unterhaltsberechtigter für Kindesunterhalt, Ehegatten-/Trennungsunterhalt und Volljährigenunterhalt den Auftrag zur Unterhaltsberechnung online erteilen.

Unterhaltsberechnung online kann Basis für eine einvernehmliche Unterhaltsregelung unter getrennt lebenden oder geschiedenen Eheleuten und Eltern sein.

Unterhaltsberechnung online - die Kosten

Je nachdem ob wir für eine oder mehrere Personen Unterhalt errechnen sollen oder auch das Einkommen von einer oder mehreren Personen ermitteln sollen, stellen wir ein Honorar zwischen 75,00 € und 180,00 € Brutto (netto 63,03 € und 151,26 €) in Rechnung. Den genauen Betrag teilen wir Ihnen mit, sobald Ihre Anfrage hier eingeht. Erst wenn Sie dieses Angebot annehmen kommt ein Beratungsvertrag zustande.

Unterhaltsberechnung online - die Mandatsbedingungen

Ihre Anfrage: Wenn Sie uns den ausgefüllten Fragebogen für eine Online-Unterhaltsberechnung übersenden entstehen für Sie keinerlei Verpflichtungen. Wir überprüfen nach Eingang des Datenblattes, ob sich Ihr Fall für eine schriftliche Beratung in Form einer tabellarischen Unterhaltsberechnung mit Anmerkungen eignet.

Unser Angebot: In diesem Fall bieten wir Ihnen eine durch Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Cornelia Herrmann auf Grundlage Ihrer Daten, erstellte Unterhaltsberechnung zu einer fest vereinbarten Vergütung an.

Beratungsvertrag: Der Beratungsvertrag kommt zustande, wenn Sie unser Angebot schriftlich annehmen und die vereinbarte Vergütung bei uns eingeht.

Umfang der Beratungsleistung: Wir erstellen anhand Ihrer Daten eine tabellarische Unterhaltsberechnung. Die Unterhaltsberechnung erfolgt auf Basis des BGBs (Bürgerliches Gesetzbuch), der Düsseldorfer Tabellen zum Unterhalt und der Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts, unter Beachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung. In Anmerkungen werden wir auf Positionen hinweisen, deren Bewertung streitig werden können. Eine Garantie dafür, dass im Falle einer streitigen Auseinandersetzung ein Gericht zu dem rechnerisch gleichen Ergebnis kommt, können wir nicht übernehmen, denn das Ergebnis einer Unterhaltsberechnung unterliegt nach Meinung des Bundesgerichtshofes stets einer richterlichen Angemessenheitskontrolle.

Vergütungsvereinbarung: Für die Beratungsleistung wird gemäß § 34 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) eine feste Vergütung vereinbart, je nach Rechenaufwand und Anzahl der Unterhaltsberechtigten stellen wir ein Honorar zwischen 75,00 und 180,00 € Brutto (netto 63,03 € und 151,26 €) in Rechnung. Die Nettogebühr für die Beratung wird, sofern später ein Vertretungsmandat in der Unterhaltssache erteilt wird, zu 50 % auf die dann entstehenden Gebühren angerechnet.

Bearbeitungszeiten: Wir sind darauf eingerichtet Ihre Anfrage und Aufträge innerhalb von 3 Werktagen zu bearbeiten.

Datenschutz: Die uns mitgeteilten Daten werden vertraulich behandelt und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Ihre Daten werden nur für die Durchführung des Beratungsauftrages erhoben und verarbeitet. Mit der Versendung Ihrer Anfrage erklären Sie sich mit der Erhebung Ihrer Daten und der Verarbeitung dieser Daten in elektronischen Datenverarbeitungsanlagen einverstanden. Die der Kanzlei übersandten Daten werden für die Dauer von 10 Jahren archiviert. Sie haben die Möglichkeit, die Einwilligung in die Speicherung Ihrer Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an: Rechtsanwälte Herrmann & Herrmann, z.Hd. Frau Rechtsanwältin Cornelia Herrmann, Hattinger Straße 350, 44795 Bochum.

Unterhaltsberechnung online - der Fragebogen

Unsere Fragebögen können Sie hier als Excel Arbeitsmappe öffnen

fragebogen.xls

Speichern Sie die Excel-Arbeitsmappe zunächst auf Ihrem PC. Sie können die Tabellen dann direkt am PC offline ausfüllen und uns als Email-Anhang zurücksenden.

Füllen Sie die Tabellen so vollständig als möglich aus. Durch Abruf und Übersendung der Tabellen entstehen noch keine Kosten und auch noch kein Mandatsverhältnis. Ihre Daten werden nicht gespeichert. In der Regel am nächsten Arbeitstag schicken wie Ihnen per Email ein Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrags zu einer fest vereinbarten Vergütung. Sie entscheiden dann, ob Sie eine Unterhaltsberechung durch uns wünschen oder nicht

Cornelia Herrmann

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

Hattinger Straße 350, 44795 Bochum

Fon 0234 - 45 2710, Fax 0234 - 45 27137