Unter Sozialrecht versteht man das Recht der sozialen Sicherung und Förderung.
Man unterscheidet zwischen
Sozialen Hilfen (Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II, Sozialhilfe SGB II, )
Sozialer Förderung (Ausbildungsförderung, Elterngeld, Erziehungsgeld, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Kinder- und Jugendhilfe SGBVIII)
Sozialversicherung und Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung SGB III, Krankenversicherung SGB V, Rentenversicherung SGB VI, Unfallversicherung SGB VII, Schwerbehindertenrecht SGB IX, Pflegeversicherungen SGB IX)
Sozialer Entschädigung (Opferentschädigungsgesetz, Bundesversorgungsgesetz)
Das Sozialrecht ist zwar ein in sich geschlossenes Rechtsgebiet, mit eigenem Verfahrensrecht, eigenem Gerichtsgesetz und einer eigenen Gerichtsbarkeit (Sozialgericht, Landessozialgericht, Bundessozialgericht). Dennoch ist es wie kaum ein anderes Recht eng verknüpft mit dem Zivilrecht und hier insbesondere mit dem Familien- und Erbrecht und mit dem Arbeitsrecht.
