Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehung des Staates zu seinen Bürgern.
Innerhalb des Verwaltungsrechtes wird zwischen allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht unterschieden.
Das allgemeine Verwaltungsrecht
Das allgemeine Verwaltungsrecht legt die Rechtsgrundlagen für das Handeln der Verwaltung fest, die dem Grunde nach in jedem Verwaltungsverfahren -unabhängig vom jeweils betroffenen besonderen Verwaltungsrecht – zur Anwendung kommen.
Das besondere Verwaltungsrecht
Das besondere Verwaltungsrecht ist das "spezielle Verwaltungsrecht". Es ergänzt das allgemeine Verwaltungsrecht und regelt in welcher Art und Weise die Verwaltung ihre Aufgaben zu erfüllen hat.
Wir vertreten Sie in jedem Stadium des Verwaltungsverfahrens. Wir ermitteln den Sachverhalt umfassend und tragen Ihre Argumente unter Berücksichtigung der der entscheidungsrelevanten Vorschriften vor.
