Arbeitsrecht


Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in dem Gebiet des Individualarbeitsrechts.

 

Beim Individualarbeitsrecht geht es um den Abschluss von Arbeitsverträgen, die sich daraus ergebenen Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um Störungen insbesondere Pflichtverletzungen des Arbeitsvertrages und um die Beendigung des Arbeitsvertrages entweder durch Kündigung oder durch einen Aufhebungsvertrag. Aufgrund der vielfältigen und komplizierten gesetzlichen Regelungen, der Folgen der vertraglichen Regelungen sowohl in steuerlicher Hinsicht als auch im Hinblick auf die Ansprüche auf Arbeitslosengeld, ist die anwaltliche Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer dringend zu empfehlen. Dann gibt, es nachdem die Verträge und Vereinbarungen abgeschlossen sind, auch keine Überraschungen und Klagen. 



Wir beraten und vertreten  bei

  • Gestaltung von Anstellungsverträgen für Angestellte, für leitende Mitarbeiter und für Geschäftsführer
  • außergerichtliche und gerichtliche bei Kündigungen und Änderungskündigungen
  • bei Streitigkeiten im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses, z.B. wegen der Höhe der Vergütung, Gewährung von Urlaub und Abmahnungen
  • Fragen zur Arbeitszeit, Teilzeitarbeit, Mutterschutz, Elternzeit
  • Abwicklung von Arbeitsverhältnissen in Form von Aufhebungsverträgen