Die Einladung zur Beschuldigtenvernehmung vor der Polizei trifft die Beschuldigten oft unerwartet. Jetzt gilt es Ruhe zu bewahren und mit Vernunft zu handeln. Es besteht ein Anfangsverdacht, denn sonst wäre das Verfahren ohne Anhörung des Beschuldigten eingestellt worden. In diesem Stadium des Verfahrens muss der Rat gegeben werden, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Denn nur ein Anwalt hat die Möglichkeit die Ermittlungsakten einzusehen. Erst nach Kenntnis der Anschuldingungen und der vorhandenen Beweismittel kann eine sachgerechte Einlassung des Angeschuldigten erfolgen.
Das sieht auch das Gesetz vor. In der Strafprozessordnung, in § 137 StPO ist ausdrücklich bestimmt: "Bei Beginn der ersten Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zu Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Er ist darauf hinzuweisen, daß es ihm nach dem Gesetz freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einen von ihm zu wählenden Verteidiger zu befragen. ..."
Nutzen Sie als Beschuldigter Ihre Rechte und lassen Sie sich vor einer Einlassung zur Sache anwaltlich beraten. Das gilt sowohl dann, wenn Sie sich unschuldig fühlen als auch dann, wenn die gegen Sie erhobenen strafrechtliche Vorwürfe ganz oder teilweise berechtigt sind. Je früher ein Strafverteidiger zu Rate gezogen wird, um so besser sind die Chancen auf die Ermittlungsergebnisse Einfluss zu nehmen.
Häufig scheuen Betroffene die Kosten einer anwaltlichen Beratung und geben sich der trügerischen Hoffnung hin, die Angelegenheit selbst bereinigen zu können. Schildern Sie uns in einem kurzen unverbindlichen Telefonat Ihr Problem erfragen die möglichen Kosten der Verteidigung.
Nach Akteneinsicht werden wir
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Sie über den Inhalt der Akten und die gegen Sie erhobenen Vorwürfe informieren,
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Sie aufklären über die Strafvorschriften und das mögliche Strafmaß und
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mit Ihnen die weitere Vorgehensweise beraten.
Je nach Sachlage werden wir eine schriftliche Einlassung fertigen, Sie auf eine Vernehmung vorbereiten und Sie bei einer Vernehmung begleiten oder aber auch Ihnen empfehlen, zunächst keine Einlassung zu machen. Ziel des Verteidigers im Ermittlungsverfahren ist es stets, die Anklage zu vermeiden.
Wenn es zur Anklage und Eröffnung des Strafverfahrens kommt, entwerfen wir gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie und bereiten Sie auf die Hauptverhandlung vor. Wir stehen Ihnen in jeder Phase des Verfahrens zur Seite und achten darauf, dass Ihre Rechte und Ihre Würde gewahrt werden. Wir werden soweit erforderlich, den Sachverhalt zu Ihren Gunsten aufklären und entlastende Tatsachen ermitteln und vortragen. Wir nehmen uns Zeit um Sie kennenzulernen und um die Hintergründe ihrer Handlung und Ihre Motive zu erfahren. Denn Aufgabe des Verteidigers ist vor allem auch, strafmildernde Gründe vorzutragen und dem Gericht Ihre Entwicklung und Ihre Persönlichkeit vorzustellen. Die Erfahrung lehrt, dass Strafurteile umso günstiger ausfallen, je besser die Kenntnis des Gerichts von den Tatumständen und der Person des Täters ist.
In allen Phasen des Verfahrens werden uns, soweit das geboten ist, persönlich mit den Strafverfolgungsberhörden, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht in Verbundung setzen, um den Verfahrensgang in Ihrem Sinne positiv zu beeinflussen, Ihre Recht zu wahren und Ihre Interessen zu vertreten.
