Unterhaltsberechnung mit Excel

Zur Unterhaltsberechnung setze ich von mir entwickelte Vorlagen auf Basis von Excel ein. So können Sie bereits bei Ihrem ersten Besuch eine vorläufige Unterhaltsberechnung erhalten. Veränderungen in den Einkommensverhältnissen oder bei den unterhaltsberechtigten Personen können mit wenigen Mausklicks in die Berechnung eingefügt werden. Die Berechnung werden übersichtlich in tabellarischer Form dargestelt und sind so auch durch einen juristischen Laien nachvollziehbar.

Eine Unterhaltsberechnung unterliegt einem ständigen Wandel. Im Jahr, das auf die Trennung folgt verändern sich Steuerklassen. Die unterhaltsberechtigte Ehefrau ist grundsätzlich verpflichtet, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder eine bereits bestehende Ewerbstätigkeit auf eine Vollzeitstelle auszubauen. Anhand der Tabellen können wir diese Einkommensentwicklung simulieren und die Frage  "was wäre wenn... ?"  beantworten. So erhalten Sie Planungssicherheit für Ihre finanzielle Zukunft.

Basis für die Unterhaltsermittlung ist das monatliche durchschnittliche gesetzliche Nettoeinkommen, also das Einkommen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Diverse Kosten, so zum Beispiel Werbungskosten, Kreditkosten und Beiträge zu einer sekundären Altersvorsorge können einkommensmindernd abgesetzt werden, so dass das unterhaltsrelevante Nettoeinkommen deutlich reduziert werden kann.  Abzugsfähig sind diese Kosten grundsätzlich jedoch nur dann, wenn wenigstens der Mindestunterhalt gezahlt werden.

Zur Berechnung von Unterhaltsansprüchen benötigen daher Angaben über das durchschnittliche monatliche gesetzliche Nettoeinkommen. Dieses ist in der Regel zu belegen durch folgende  Unterlagen:

  1. Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate;
  2. Rentenbescheid;
  3. Bescheide über Lohnersatzleistungen;
  4. Wohngeldbescheid;
  5. Leistungsbescheide nach SGB II, SG VI, SGB XII;
  6. Bankbescheinigung für Kapitalerträge;
  7. Steuerbescheid des letzten Jahres; bei Einkommen aus selbständiger Tätigkeit und aus Vermietung und Verpachtung sind die Steuerbescheide der letzten drei Jahre vorzulegen;
  8. bei Einkommen aus Vermietung und Verpachtung stellt man auf das Durchschnittseinkommen der letzten drei Jahre ab, das zeitnah durch Vorlage von Gewinn- und Verlustrechtnungen und die Anlage V u V zu den Steuererklärungen der letzten drei Jahre zu belegen ist;
  9. bei Selbständigen stellt  man auf das Durchschnittseinkommen der letzten drei Jahre ab, das zeitnah durch Vorlage von Gewinn- und Verlustrechtnungen, ggf. Bilanzen und Steuerbescheide zu belegen ist;

Das so ermittelte gesetzliche Nettoeinkommen ist zu bereinigen:

  1. um eventuelle Beiträge zur privaten Krankenversicherung
  2. berufsbedingte Aufwendungen (hier insbesondere Fahrtkosten - Angabe der einfachen Entfernung zum Arbeitsplatz oder der Kosten öffentlicher Verkehrsmittel)
  3. Beiträge zur sekundären Altersvorsorge (private Lebens- Rentenversicherungen)
  4. Kreditraten für eheprägende Schulden

Gibt es eine gemeinsame Immobilie spielen die Fixkosten der Immobilie und der Wohnwert der Immobilie bei der Unterhaltsberechnung eíne Rolle. Maßgeblich sind hier:

  1. die Kreditkosten - nach Möglichkeit getrennt nach Zins- und Tilgungskosten
  2. Versicherungen
  3. Grundbesitzabgaben
  4. Verbrauchskosten für Strom, Wasser, Heizung
  5. Haus- beziehungsweise Wohnungsgröße
    Wenn Sie für ein Erstberatungsgespräch die vorstehenden Unterlagen zusammenstellen oder zumindest über die Zahlen verfügen, können wir schon beim Erstberatungsgespräch ein recht exakte Unterhaltsberechnung erstellen, die es Ihnen ermöglicht, Ihre finanzielle Situation einzuschätzen.