Erben und Vererben

Das Erbrecht besteht in seiner jetzigen Struktur seit über 100 Jahren. Durch die zum 1.1.2010 in Kraft getretene Erbrechtsreform sind einige zeitgemäße Veränderungen erfolgt. Das Erbrecht ist geregelt im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs, in den §§ 1922 – 2385 BGB.
 

 

 

Wir beraten Sie bei Abfassung von

·         eigenhändigen oder notariellen Testaments

·         Ehegattentestament, Berliner Testament

·         Testamente bei eingetragenen Lebenspartnerschaften

·         Erbverträge

 

Wir beraten über das Ehegattenerbrecht

·          in der Zeit zwischen Trennung und Scheidung von Ehepaaren

·          und die Vor- und Nachteile der erbrechtlichen Lösung  (Pflichtteil +Zugewinn) und der familienrechtliche Lösung (Erbe zu ½)

·          und die nachehelichen Unterhaltsansprüche

 

Wir kennen die Probleme und suchen mit Ihnen gemeinsam nach

·         Möglichkeiten zum Ausschluss von unerwünschten Personen als Erben

·         Strategien zur Vermeidung eines späteren Pflichtteils

·         Lösungen bei Erbansprüchen von gehandicapten Kindern

·         nach Regelungen bei der Erbfolge in Stief- oder Patchworkfamilien

 

Wir klären auf über

·         Testamentsvollstreckung

·         Lange Vermögensbindung durch Vor- und Nacherbschaft

·         Gründungen von Stiftungen

 

Wir beraten und vertreten Sie im Erbfall bei  

·         Anfechtung von Testamenten

·         Erbausschlagungen

·         Abwehr oder Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

·         Erbscheinsverfahren

·         Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften

·         Geltendmachung von erbrechtlicher Ansprüche

·         Beschränkung der Erbenhaftung bei überschuldeten Nachlässen

 

Wir entwickeln Konzepte für die Übertragung

·          von Vermögen

·          von Unterhnehmen

·          im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

·          unter optimaler Ausnutzung der steuerlichen Freibeträge