Trennung und Scheidung in Sicht

Die Erfahrung zeigt, dass die entscheidenden Fehler von Seiten des sich trennenden Paares gerade in der ersten Phase der Trennung begangen werden. Meist ist die emotionale Belastung zu groß und der Informationsstand über Rechte und Pflichten bei einer bevorstehenden Trennung und Scheidung unzureichend, um sich richtig zu verhalten.

 

Wenn sich eine Trennung abzeichnet ist es Zeit für eine erste anwaltliche Beratung. Jetzt können die Weichen für eine einvernehmliche und damit kostengünstige Ehescheidung gestellt werden. Guter Rat ist nicht teuer. Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung liegen bei maximal 226,10 € (190,00 €  zzgl. 36,10 € Umsatzsteuer).

Die familiären und finanziellen Verhältnisse ändern sich am Tag der Trennung und müssen aktuell neu gestaltet werden.

Es entstehen zwei Haushalte, so dass die Familie mit höheren Aufwendungen für Miete, Nebenkosten und laufenden Unterhalt belastet ist. Zu hohe Erwartungen an die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten führen ebenso wie zu niedrige Vorstellungen vom Bedarf der Unterhaltsberechtigten zu aggressiven Auseinandersetzungen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung wirkt hier Streit vermeidend.

Wir klären auf:

  • über Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt;
  • Kindesunterhalt;
  • und gegebenenfalls wo und welche staatliche Hilfen beantragt werden können.
Sind Kinder von der Trennung betroffen, so müssen die Eltern entscheiden, wo zukünftig deren Lebensmittelpunkt sein soll und wie der Umgang gestaltet wird. Wir haben das Wohl Ihrer Kinder im Auge und beraten Sie mit dem Ziel eine einvernehmliche Sorge- und Umgangsregelung zu finden.

Die Hausratsteilung sollte keinesfalls die weitere Trennung belasten. Wir klären Sie über die Gesetzeslage auf beraten Sie über Tipps, Tricks und Ticks bei der Hausratsteilung. Notfalls versorgen wir Sie mit Checklisten, die die Hausratsteilung überschaubar aber im Falle einer streitigen Auseinandersetzung auch durchsetzbar machen.

Schon in der Trennungsphase sollte man Fragen des Zugewinns und der Vermögensauseinandersetzung erörtern. Manchmal gilt es Beweismittel zu sichern; seltener muss man wundersamen Vermögensminderung vorbeugen. Auch hier schützt anwaltliche Beratung vor zu hohen Erwartungen und Verlusten.

Im Hinblick auf den Versorgungsausgleich muss die Drei-Jahres-Frist beachtet werden. Wird die Ehe vor Ablauf einer Ehezeit von drei Jahren geschieden, wird der Versorgungsausgleich nur auf Antrag durchgeführt.

Beratung und Vertretung in der Trennungszeit

In der Trennungszeit kommt es zu einer maximalen Belastung der Familie. Die finanziellen Einschränkungen werden spürbar, die Ehegatten realisieren das endgültige Scheitern ihres Lebensplans. 

Sind Kinder betroffen, so wünschen sie sich vielleicht, dass sich die Eltern wieder vertragen, dass alles wieder so wird wie früher; sie sind unglücklich und können wie kein anderer die Ex-Partner gegeneinander ausspielen. Zeitgleich leidet ein Ehepartner unter dem Verlust der Kinder im Alltagsleben während der andere 24 Stunden, rund um die Uhr, für die Kinder zuständig ist und keine Entlastung erfährt. 

Wenn in dieser Situation Absprachen und Vereinbarungen mit dem Ex-Partner unmöglich sind kümmern wir uns um

  • eine Unterhaltsregelung
  • eine Umgangsregelung
  • die Nutzung der ehelichen Wohnung
  • die Hausratsteilung

Wir erarbeiten mit Ihnen eine ausgewogene Lösungen und setzen uns für Sie mit Ihrem Ex-Partner auseinander. Und wenn eine einvernehmliche Lösung innerhalb der von uns gesetzten Frist nicht möglich ist, schalten wir das Familiengericht ein.  Denn die Situation muss geklärt werden; sie ist nur so lange belastend, wie sie nicht geklärt ist.

Zur Scheidung selbst

Eine einverständliche Scheidung ist nach einjähriger Trennungszeit unter der Voraussetzung möglich, dass sich beide Ehepartner über die Scheidung und alle Scheidungsfolgen verständigt haben. Folgende Punkte sollten geklärt sein:

  • Unterhalt für Ehegatten und Kinder
  • Sorgerecht für die Kinder  und Umgangsrecht der Kinder
  • zukünftige Nutzung der ehelichen Wohnung
  • Verteilung des gemeinsamen Hausrats
Voraussetzung für eine einverständlichen Scheidung ist, dass ein Ehegatte, durch einen Rechtsanwalt bei Gericht einen Scheidungsantrag stellt. Der andere Ehegatte benötigt dann keinen Anwalt, wenn er der Scheidung zustimmt und selbst keine Anträge stellen möchte. Es ist also möglich, dass vor Gericht nur ein Anwalt auftritt. Das bedeutet aber nicht, dass die Ehegatten einen gemeinsamen Anwalt haben. Der den Scheidungsantrag stellende Rechtsanwalt vertritt nur den Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt. Der andere Partner ist nicht durch einen Anwalt vertreten und kann somit keine eigenen Anträge stellen. Das funktioniert nur, wenn zwischen den zukünftig geschiedenen Ehegatten noch ein maximales Vertrauen besteht.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Informationsbroschüre "Trennung und Scheidung", die Sie anläßlich einer Erstberatung bei uns erhalten und über deren Inhalt Sie sich hier informieren können.