Die Erfahrung zeigt, dass die entscheidenden Fehler von Seiten des sich trennenden Paares gerade in der ersten Phase der Trennung begangen werden. Meist ist die emotionale Belastung zu groß und der Informationsstand über Rechte und Pflichten bei einer bevorstehenden Trennung und Scheidung unzureichend, um sich richtig zu verhalten.
Wenn sich eine Trennung abzeichnet ist es Zeit für eine erste anwaltliche Beratung. Jetzt können die Weichen für eine einvernehmliche und damit kostengünstige Ehescheidung gestellt werden. Guter Rat ist nicht teuer. Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung liegen bei maximal 226,10 € (190,00 € zzgl. 36,10 € Umsatzsteuer).
Die familiären und finanziellen Verhältnisse ändern sich am Tag der Trennung und müssen aktuell neu gestaltet werden.
Es entstehen zwei Haushalte, so dass die Familie mit höheren Aufwendungen für Miete, Nebenkosten und laufenden Unterhalt belastet ist. Zu hohe Erwartungen an die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten führen ebenso wie zu niedrige Vorstellungen vom Bedarf der Unterhaltsberechtigten zu aggressiven Auseinandersetzungen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung wirkt hier Streit vermeidend.
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über Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt;
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Kindesunterhalt;
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und gegebenenfalls wo und welche staatliche Hilfen beantragt werden können.
Die Hausratsteilung sollte keinesfalls die weitere Trennung belasten. Wir klären Sie über die Gesetzeslage auf beraten Sie über Tipps, Tricks und Ticks bei der Hausratsteilung. Notfalls versorgen wir Sie mit Checklisten, die die Hausratsteilung überschaubar aber im Falle einer streitigen Auseinandersetzung auch durchsetzbar machen.
Schon in der Trennungsphase sollte man Fragen des Zugewinns und der Vermögensauseinandersetzung erörtern. Manchmal gilt es Beweismittel zu sichern; seltener muss man wundersamen Vermögensminderung vorbeugen. Auch hier schützt anwaltliche Beratung vor zu hohen Erwartungen und Verlusten.
Im Hinblick auf den Versorgungsausgleich muss die Drei-Jahres-Frist beachtet werden. Wird die Ehe vor Ablauf einer Ehezeit von drei Jahren geschieden, wird der Versorgungsausgleich nur auf Antrag durchgeführt.
Beratung und Vertretung in der Trennungszeit
In der Trennungszeit kommt es zu einer maximalen Belastung der Familie. Die finanziellen Einschränkungen werden spürbar, die Ehegatten realisieren das endgültige Scheitern ihres Lebensplans.
Sind Kinder betroffen, so wünschen sie sich vielleicht, dass sich die Eltern wieder vertragen, dass alles wieder so wird wie früher; sie sind unglücklich und können wie kein anderer die Ex-Partner gegeneinander ausspielen. Zeitgleich leidet ein Ehepartner unter dem Verlust der Kinder im Alltagsleben während der andere 24 Stunden, rund um die Uhr, für die Kinder zuständig ist und keine Entlastung erfährt.
Wenn in dieser Situation Absprachen und Vereinbarungen mit dem Ex-Partner unmöglich sind kümmern wir uns um
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eine Unterhaltsregelung
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eine Umgangsregelung
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die Nutzung der ehelichen Wohnung
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die Hausratsteilung
Wir erarbeiten mit Ihnen eine ausgewogene Lösungen und setzen uns für Sie mit Ihrem Ex-Partner auseinander. Und wenn eine einvernehmliche Lösung innerhalb der von uns gesetzten Frist nicht möglich ist, schalten wir das Familiengericht ein. Denn die Situation muss geklärt werden; sie ist nur so lange belastend, wie sie nicht geklärt ist.
Zur Scheidung selbst
Eine einverständliche Scheidung ist nach einjähriger Trennungszeit unter der Voraussetzung möglich, dass sich beide Ehepartner über die Scheidung und alle Scheidungsfolgen verständigt haben. Folgende Punkte sollten geklärt sein:
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Unterhalt für Ehegatten und Kinder
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Sorgerecht für die Kinder und Umgangsrecht der Kinder
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zukünftige Nutzung der ehelichen Wohnung
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Verteilung des gemeinsamen Hausrats
