ist in Sprockhövel aufgewachsen. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen-Wilhelms Universität in Münster und der Ruhr-Universität Bochum absolvierte sie ihr Referendariat beim Landgericht in Hagen. Bereits während des Referendariats arbeitete sie in einer familienrechtlich ausgerichteten Anwaltspraxis in Witten.
Nach dem 2. Staatsexamen war Cornelia Herrmann 4 Jahre lang bei einer deutschen Großbank tätig; zuletzt als Geschäftsstellenleiterin mit dem Schwerpunkt Vermögens- und Firmenkundenbetreuung.
Heute liegt ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im Familienrecht. Cornelia Herrmann ist Fachanwältin für Familienrecht. Sie vertritt nicht nur die Parteien in Ehe- und Unterhaltsverfahren vor Gerichten. Sie berät bereits im Vorfeld von Trennung und Scheidung mit dem Ziel einer einvernehmlichen und kostengünstigen Regelung. Insbesondere bei der Vermögensauseinandersetzung und der Ermittlung von Einkommen für die Unterhaltsberechnung profitiert sie von Ihrer früheren Tätigkeit als Prokuristin einer Großbank. Für das Deutsche Anwaltsinstitut e.V. ist sie seit 2006 als Referentin für Familienrecht, Unterhalt und Zugewinn tätig. Die Fachanwältin für Familienrecht Cornellia Herrmann ist Mitauthorin des "Formularbuchs des Fachanwalts für Familienrechts". In Verfahren wegen elterlicher Sorge und Umgang engagiert sie sich als "Anwalt des Kindes".
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte bilden nach der früheren Bankentätigkeit das Banken- und Insolvenzrecht. Ihre Interessensschwerpunkte liegen im Sozialrecht und hier insbesondere im Bereich der Pflegeversicherung und der engagierten Verteidigung jugendlicher Straftäter.
