Das Oberlandesgericht Hamm hat die neuen Leitlinien zum Unterhaltsrecht (Stand 01.01.2011) bekannt gegeben. Die Leitlinien sind von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Hamm erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten Gerichtsbezirk zu erzielen.
Die Änderungen beruhen im Wesentlichen auf der allen Oberlandesgerichten abgestimmten Anpassung der Selbstbehalte und der pauschale Bedarfssätze.
Entsprechend der zwischenzeitlich ständigen Rechtsprechung wurde in Ziffer 10.7 ergänzt, dass notwendige Kosten des Umgangs mit Kindern das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen mindern können.
Die Unterhaltsleitlinien 2011 OLG Hamm können sie mit diesem LInk aufrufen.
