Informationsbroschüre bei Trennung und Scheidung

Wird eine Trennung zwischen Eheleuten akut und steht eine Scheidung an, sind eine Vielzahl von Dingen zu regeln.

Das Familienrecht ordnet die verschiedenen Vermögenswerte

  • dem Haushaltsteilungsverfahren,
  • dem Zugewinn,
  • dem Versorgungsausgleich und
  • der Vermögensauseinandersetzung zu.

Für einen Laien sind diese Zuordnungen nur schwer zu durchschauen

Die Unterhaltsansprüche richten sich nach einer Rangordnung.

  • Vorrangig sind die Unterhaltsansprüche der minderjährigen Kinder und der volljährigen Kinder zu erfüllen, die noch in einer Schulausbildung sind.
  • Im  2. und 3. Rang folgen die Unterhaltsansprüche der kinderbetreuenden Elternteile und der langjährigen Ehegatten.
  • Erst wenn deren Mindestunterhaltsansprüche gedeckt sind folgen im 4. Rang die übrigen volljährigen Kinder mit Ihren Unterhaltsansprüchen. Der Unterhalt volljähriger Kinder ist im Verhältnis des jeweiligen unterhaltsrelevanten Einkommen von beiden Elternteilen zu zahlen.

Befristung und Beschränkung des nachehelichen Unterhalts der Ehegatten und die Verpflichtung  nach der Scheidung selbst für den eigenen Unterhalt zu sorgen (Grundsatz der Eigenverantwortung) werfen weitere Fragen auf.

Alle Verfahren im Zusammenhang mit den Kindern werden als Kindschaftssachen bezeichnet. Zu den Kindschaftssachen gehören Fragen der elterlichen Sorge, des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Umgangs.

Durch eine Vielzahl von Verträgen sind die Eheleute miteinander verbunden: Mietvertrag, Versicherungsverträge, Kredit- und Sparverträge.

Besonders schwer verständlich sind die steuerlichen Regelungen. Steuerlich bleiben die Ehegatten zunächst bis zum Ablauf des Jahres in dem die Trennung erfolgt miteinander verbunden; danach müssen die Steuerklassen geändert werden und es erfolgt die getrennte Veranlagung.

Für ein erstes Beratungsgespräch müssen Sie daher Zeit mitfbringen. Je nachdem welche Fragen zu regeln sind dauert ein erstes Beratungsgespräch auch bei guter Vorbereitung ein bis zwei Stunden. Zur Nachbereitung des Erstberatungsgesprächs und als Begleitung durch die Trennungs- Scheidungszeit erhalten unsere Mandanten eine Informationsbroschüre. Damit wollen wir sie nicht auf ein Selbststudium verweisen, sondern helfen die richtigen Fragen zu stellen um sie umfassend zu beraten.

Die Checklisten zu Hausrat, Vermögen und Unterhalt erleichtern Ihnen die wirklich wichtigen Informationen zusammenzustellen. Sie finden ferner wichtige Adressen und Hinweise auf weiteres Informationsmaterial.

Einen ersten Überblick über unsere Broschüre Informationen bei Trennung und Scheidung gibt Ihnen das

Inhaltsverzeichnis,

das sie durch einen Klick öffnen können.

Cornelia Herrmann
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Hattinger Straße 350, 44795 Bochum
Fon 0234 -45 2720 Fax 0234 -45 27137